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Coaching: Praxis-Beispiel 2

Situation

Der körperbehinderten Sabine N., Abteilungsleiterin in einem Chemie- unternehmen, sagte man Führungsschwäche nach. Nach einem Vorfall, bei dem sie einen Mitarbeiter extrem unter Druck gesetzt haben soll, erhielt sie eine verhaltensbedingte Kündigung.

Frau N. reichte Kündigungsschutzklage ein und vor dem Arbeitsgericht verstrickten sich die Zeugen des Arbeitgebers in Widersprüche. Die Kündigung stand also auf sehr wackeligen Beinen.

Der Arbeitsrichter redete beiden Parteien gut zu, es nicht auf ein Urteil ankommen zu lassen. Er riet dem Arbeitgeber, die Kündigung zurückzuziehen und der Abteilungsleiterin N., an ihrem Führungsverhalten zu arbeiten. Der anwesende Mitarbeiter des Integrationsamtes unterstützte diesen Vorschlag, indem er die Kostenübernahme für ein Coaching bewilligte. Beide Parteien stimmten zu.

Maßnahmen

  • Der Arbeitgeber übertrug Sabine N. eine neue Abteilung, um sie "aus der Schusslinie" zu nehmen und ihr eine wirkliche Chance zu geben.
  • Frau N. arbeitete im Coaching sehr engagiert an den aufgezeigten Defiziten. Nach einem Jahr und erheblichen Fortschritten ist sie nun rehabilitiert.

Ergebnisse

  • Sie hat ihre Beziehung zum Arbeitgeber deutlich verbessert und führt ihre Abteilung für alle spürbar vorbildlich.
  • Nach einem Jahr wird Frau N. von ihrem Vorgesetzten als vorbildiche Abteilungsleiterin dargestellt: Sie sei bei den Mitarbeitern beliebt, es gebe kaum Reibungsverluste in ihrer Abteilung und ihr Führungsstil bewirke eine hohe Produktivität.
  • Die Geschäftsführung will Frau N. jetzt die Leitung einer großen Filiale übertragen. Das ist ihre Karriere-Chance, die sie ohne den den Rat des Arbeitsrichters und das daraus resultierende Coaching nicht erhalten hätte.
Coaching: Praxis-Beispiel 1
 
       
      © Dr. Jörg Kopp, Wiehl | Tel.: 0 22 62 / 75 10 86 | www.karriere-mit-handicap.de